Planen und Bauen mit GU, ohne Architektenleistung
Desweiteren bieten viele Generalunternehmer die Erstellung eines Projektes einschließlich der Planung an und geben auf Grundlage dieser Vorentwurfsplanung ein Angebot mit Festpreis ab.
Dieses Verfahren bietet leider einige Nachteile, die für viele Bauherrn auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Der GU lässt eine Vorentwurfsplanung erstellen und bietet auf dieser Grundlage seine Generalunternehmerleistung an. Da in dieser Planungsphase noch keine detaillierte Planung und Ausschreibung vorliegt ist das GU-Angebot auch nicht ausreichend detailliert, damit der GU möglichst viel Spielraum bei einer späteren Ausführung hat.
Bei mehreren GU-Angeboten sind die Festpreise nicht objektiv vergleichbar, da jeder Generalunternehmer seine Leistung anders anbietet. Auch kann man nicht bis ins Detail nachvollziehen, was genau in welcher
Qualität angeboten ist und was evtl. noch alles fehlt.
Ein Bauvorhaben wird in dieser Phase nicht detailliert angeboten, deshalb ist man bei der Ausführungs- und Detailplanung des Projektes auf die Gunst des GU angewiesen. Bei vielen Punkten wird man erst bei der Ausführung der Arbeiten (während der Bauphase) erkennen, was man genau eingebaut haben möchte und wird hierbei Mehrkosten verursachen. Ein bis ins Detail qualitativ hochwertig gebautes Gebäude wird man nicht erhalten, da der GU aufgrund des Festpreises primär das Interesse hat, das allerbilligste Material einzubauen. Darunter leidet immer die Qualität des Gebäudes und die Architektur.
Viele unabhängige Untersuchungen haben gezeigt, dass das Planen und Bauen mit dem Architekten als verantwortlichem Fachmann, der das gesamte Projekt koordiniert und leitet, sich für den Bauherrn als
sinnvollster Weg zu bauen gezeigt hat. Die Vergabe als Einzelausschreibung an einzelne Handwerksfirmen bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und Sie als Bauherr können bis zur Fertigstellung alle Entscheidungen ohne Einschränkungen selbst treffen.
Bei einer kurzen Bauzeit mit einem unbedingt einzuhaltenden Fertigstellungstermin macht die Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer durchaus Sinn. Wichtig ist, dass Sie als Bauherr mit Ihrem Architekten als Fachmann an Ihrer Seite immer die gesamte Kontrolle über Ihr Bauvorhaben behalten.
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