Die Grundlage für den Erfolg bildet die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Fachleuten in enger Kooperation mit dem Bauherrn und Nutzern sowie die ständige Suche nach neuen, zeitgemäßen Konzepten und Materialien unter Berücksichtigung intelligenter Energiekonzepte.
Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir diverse Arbeitsweisen und Methoden entwickelt, mit denen wir Ihr Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Eröffnung professionell begleiten und umsetzen. Die gelebte Offenheit unseres Büros mit seiner flexiblen Struktur und langjährigen Mitarbeiten helfen uns dabei.
Die Einhaltung und laufende Verfolgung des Projektfortschritts und der Kostenentwicklung ist dabei für uns eine Grundvoraussetzung für ein gelungenes Bauvorhaben und zufriedene Bauherren.
Visualisierungen, 3D- und auf Wunsch auch VR-Darstellungen sind für uns gängige Methoden. Ebenso zum Standard gehört für uns die Nutzung von internetbasierten Projekt- und Planungsplattformen. Immer wieder stellen wir auch unsere eigene Planungsplattform für Projekte und den Bauherrn zur Verfügung.
Die Leistung von Architekten gliedert sich auf Basis einer Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (ähnlich wie bei Juristen, Ärzten etc.) in mehrere Leistungsphasen.
Leistungsphase 1 + 2
Grundlagenermittlung + Vorplanung 9 %
Aus den Vorgaben des Bauherrn entwickelt der Architekt eine Vorentwurfsplanung des Bauvorhabens und eine Kostenschätzung zu allen Kostenbereichen. Dabei stimmt er die Vorentwurfsplanung mit Behörden, Fachingenieuren etc. ab. Auf Grundlage der erstellten Unterlagen kann der Bauherr entscheiden, ob das Bauvorhaben weiterentwickelt werden soll und ob er die Unterlagen für evtl. Finanzierungen, Bankgespräche etc. verwendet.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung 15 %
Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wird die Entwurfsplanung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn im Maßstab 1:100 für das Gebäude mit allen Grundrissen, Ansichts- und Schnittzeichnungen erstellt. Die Planung wird mit anderen Fachleuten wie Behörden, Gutachtern, Statiker etc. genauer abgestimmt. Eine Kostenberechnung zeigt detailliert alle Baukosten für das Bauvorhaben.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung 3 %
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird die Genehmigungsplanung für den Bauantrag sowie aller notwendigen Formulare und Nachweise erstellt. Nach Freigabe durch den Bauherrn wird der Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Der Architekt begleitet den Bauantrag, bis die Baugenehmigung durch die Behörde erteilt wird.
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung 25 %
Nachdem die Baugenehmigung vorliegt, kann die Ausführungs- und Detailplanung (Maßstab 1:50 bis 1:1) für die Baustelle in enger Abstimmung mit dem Bauherrn bzgl. der Materialien, Ausstattung etc. erstellt werden. In die Ausführungs- und Detailplanung werden Angaben der an der Planung Beteiligten, wie z. B. Statiker, Bodengutachter, Gebäudetechniker, Einrichtungsplaner, Werkstatttechnik etc., mit eingearbeitet und abgestimmt. Die Ausführungs- und Detailplanung dient auf der Baustelle als Grundlage für die Erstellung des Bauwerks und garantiert ein bis ins Detail qualitativ hochwertiges Gebäude.
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe 10 %
Auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung und in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn werden die Ausschreibungsunterlagen entweder als Leistungsverzeichnisse mit allen Mengen / Qualitäten / Beschreibungen oder als funktionale Leistungsbeschreibung ( FLB ) der Ausführung und der Vertragsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit Handwerksfirmen oder Generalunternehmern erstellt. Dabei werden die Leistungen der an der Planung beteiligten Fachingenieure und Fachplaner mit berücksichtigt.
Leistungsphase 7
Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
Die Leistungsverzeichnisse werden zusammengestellt und an die vom Bauherrn freigegebenen Baufirmen versandt. Dies können einzelne Handwerksfirmen sein oder auch ein Generalunternehmer, der alle Leistungen gebündelt anbietet. Die Baufirmen geben auf der Grundlage der Leistungsverzeichnisse ihr Preisangebot für die beschriebenen Ausführungsqualitäten und Mengen ab. Alle Preisangebote werden erfasst, kontrolliert und als Preisspiegel ausgewertet, so dass die Angebote objektiv verglichen werden können. Der Bauherr kann auf dieser Grundlage die Entscheidung fällen, welche Baufirma einen Auftrag erhalten sollen. Bei den Vergabeverhandlungen mit den Baufirmen wird der Endpreis verhandelt und der Bauvertrag geschlossen. Der Bauherr erhält eine Kostenübersicht/Kostenkontrolle mit dem so genannten Kostenanschlag, bei dem die Auftragspreise der Baufirmen als Grundlage dienen.
Leistungsphase 8
Objektüberwachung (Bauleitung) 32 %
Die Die Objektüberwachung beinhaltet die gesamte Abwicklung des Bauvorhabens vom Beginn bis zur Fertigstellung des Bauwerks und dessen mängelfreier Übergabe. Der Architekt koordiniert die Baufirmen auf Grundlage eines Bauzeitenplanes, überwacht qualifiziert die Bauleistungen, greift korrigierend ein und lässt eventuelle Mängel sofort beseitigen.
Auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung erläutert er den Baufirmen die Details und sichert so eine hohe Qualität in der Bauausführung. Der Architekt prüft alle Rechnungen zum Bauvorhaben und gibt sie mit den entsprechenden Prüfvermerken an den Bauherrn zur Zahlungsfreigabe.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens nimmt der Architekt gemeinsam mit dem Bauherrn jede einzelne Handwerksleistung in einer förmlichen Schlussabnahme ab. Evtl. festgestellte Mängel werden unter Koordination des Architekten danach beseitigt, so dass der Bauherr ein mängelfreies Bauwerk erhält. Der Architekt erstellt auf Grundlage der Schlussrechnungen aller baubeteiligten Firmen die Kostenfeststellung, in der die gesamten Kosten für das Bauvorhaben erfasst sind. Des weiteren erhält der Bauherr eine Auflistung der Gewährleistungsfristen (Die Gewährleistung beträgt in der Regel 5 Jahre nach der Schlussabnahme).
Leistungsphase 9
Objektbetreuung und Dokumentation 2 %
Während der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre) koordiniert der Architekt die Beseitigung evtl. auftretender Mängel.
Die Grundlage für den Erfolg bildet die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Fachleuten in enger Kooperation mit dem Bauherrn und Nutzern sowie die ständige Suche nach neuen, zeitgemäßen Konzepten und Materialien unter Berücksichtigung intelligenter Energiekonzepte.
Durch unsere langjährige Erfahrung haben wir diverse Arbeitsweisen und Methoden entwickelt, mit denen wir Ihr Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Eröffnung professionell begleiten und umsetzen. Die gelebte Offenheit unseres Büros mit seiner flexiblen Struktur und langjährigen Mitarbeiten helfen uns dabei.
Die Einhaltung und laufende Verfolgung des Projektfortschritts und der Kostenentwicklung ist dabei für uns eine Grundvoraussetzung für ein gelungenes Bauvorhaben und zufriedene Bauherren.
Visualisierungen, 3D- und auf Wunsch auch VR-Darstellungen sind für uns gängige Methoden. Ebenso zum Standard gehört für uns die Nutzung von internetbasierten Projekt- und Planungsplattformen. Immer wieder stellen wir auch unsere eigene Planungsplattform für Projekte und den Bauherrn zur Verfügung.
Die Leistung von Architekten gliedert sich auf Basis einer Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (ähnlich wie bei Juristen, Ärzten etc.) in mehrere Leistungsphasen.
Leistungsphase 1 + 2
Grundlagenermittlung + Vorplanung 10 %
Aus den Vorgaben des Bauherrn entwickelt der Architekt eine Vorentwurfsplanung des Bauvorhabens und eine Kostenschätzung zu allen Kostenbereichen. Dabei stimmt er die Vorentwurfsplanung mit Behörden, Fachingenieuren etc. ab. Auf Grundlage der erstellten Unterlagen kann der Bauherr entscheiden, ob das Bauvorhaben weiterentwickelt werden soll und ob er die Unterlagen für evtl. Finanzierungen, Bankgespräche etc. verwendet.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung 11 %
Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wird die Entwurfsplanung in enger Abstimmung mit dem Bauherrn im Maßstab 1:100 für das Gebäude mit allen Grundrissen, Ansichts- und Schnittzeichnungen erstellt. Die Planung wird mit anderen Fachleuten wie Behörden, Gutachtern, Statiker etc. genauer abgestimmt. Eine Kostenberechnung zeigt detailliert alle Baukosten für das Bauvorhaben.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung 6 %
Auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird die Genehmigungsplanung für den Bauantrag sowie aller notwendigen Formulare und Nachweise erstellt. Nach Freigabe durch den Bauherrn wird der Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Der Architekt begleitet den Bauantrag, bis die Baugenehmigung durch die Behörde erteilt wird.
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung 25 %
Nachdem die Baugenehmigung vorliegt, kann die Ausführungs- und Detailplanung (Maßstab 1:50 bis 1:1) für die Baustelle in enger Abstimmung mit dem Bauherrn bzgl. der Materialien, Ausstattung etc. erstellt werden. In die Ausführungs- und Detailplanung werden Angaben der an der Planung Beteiligten, wie z. B. Statiker, Bodengutachter, Gebäudetechniker, Ein- richtungsplaner etc., mit eingearbeitet und abgestimmt. Die Ausführungs- und Detailplanung dient auf der Baustelle als Grundlage für die Erstellung des Bauwerks und garantiert ein bis ins Detail qualitativ hochwertiges Gebäude.
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe 10 %
Auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung und in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn werden die Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) mit allen Mengen / Qualitäten / Beschreibungen der Ausführung und der Vertragsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit Handwerksfirmen oder Generalunternehmern erstellt. Dabei werden die Leistungen der an der Planung beteiligten Fachingenieure und Fachplaner mit berücksichtigt.
Leistungsphase 7
Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
Die Leistungsverzeichnisse werden zusammengestellt und an die vom Bauherrn freigegebenen Baufirmen versandt. Dies können einzelne Handwerksfirmen sein oder auch ein Generalunternehmer, der alle Leistungen gebündelt anbietet. Die Baufirmen geben auf der Grundlage der Leistungsverzeichnisse ihr Preisangebot für die beschriebenen Ausführungsqualitäten und Mengen ab. Alle Preisangebote werden erfasst, kontrolliert und als Preisspiegel ausgewertet, so dass die Angebote objektiv verglichen werden können. Der Bauherr kann auf dieser Grundlage die Entscheidung fällen, welche Baufirma einen Auftrag erhalten sollen. Bei den Vergabeverhandlungen mit den Baufirmen wird der Endpreis verhandelt und der Bauvertrag geschlossen. Der Bauherr erhält eine Kostenübersicht/Kostenkontrolle mit dem so genannten Kostenanschlag, bei dem die Auftragspreise der Baufirmen als Grundlage dienen.
Leistungsphase 8
Objektüberwachung (Bauleitung) 31 %
Die Objektüberwachung beinhaltet die gesamte Abwicklung des Bauvorhabens vom Beginn bis zur Fertigstellung des Bauwerks und dessen mängelfreier Übergabe. Der Architekt koordiniert die Baufirmen auf Grundlage eines Bau- zeitenplanes, überwacht qualifiziert die Bauleistungen, greift korrigierend ein und lässt eventuelle Mängel sofort beseitigen.
Auf Grundlage der Ausführungs- und Detailplanung erläutert er den Baufirmen die Details und sichert so eine hohe Qualität in der Bauausführung. Der Architekt prüft alle Rechnungen zum Bauvorhaben und gibt sie mit den entsprechenden Prüfvermerken an den Bauherrn zur Zahlungsfreigabe.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens nimmt der Architekt gemeinsam mit dem Bauherrn jede einzelne Handwerksleistung in einer förmlichen Schlussabnahme ab. Evtl. festgestellte Mängel werden unter Koordination des Architekten danach beseitigt, so dass der Bauherr ein mängelfreies Bauwerk erhält. Der Architekt erstellt auf Grundlage der Schlussrechnungen aller baubeteiligten Firmen die Kostenfeststellung, in der die gesamten Kosten für das Bauvorhaben erfaßt sind. Desweiteren erhält der Bauherr eine Auflistung der Gewährleistungsfristen (Die Gewährleistung beträgt in der Regel 5 Jahre nach der Schlussabnahme).
Leistungsphase 9
Objektbetreuung und Dokumentation 3 %
Während der Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre) koordiniert der Architekt die Beseitigung evtl. auftretender Mängel.